Der alte Gemüsebauer Karl Ackermayr hat in seinem Testament listig dafür gesorgt, dass seine Witwe, die „Moidl Mam“, auf jeden Fall fünf Jahre nach seinem Tod einen „nobligen“ Austrag genießen kann. Erst danach wird das Erbe verteilt. Sollte die Bäuerin vorher zu Tode kommen, so erbt...